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TierPhysioTraining
Dagmar Kemper

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Terminvereinbarung

Information für Tierärzte

Tierphysiotherapie - Einbeziehung von Hilfspersonen in die tierärztliche Behandlung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Erlass

Zahl: BMG-74120/0005-II/B/10a/2014 vom 07.03.2014 u. a. festgestellt, dass

  • auch innerhalb des Bereiches der tierärztlichen Vorbehaltstätigkeiten eine Heranziehung von Hilfspersonen nach den Regeln der tierärztlichen Kunst zulässig ist
  • der Begriff "ständige Aufsicht" im Tierärztegesetz nicht bedeutet, dass der Tierarzt/die Tierärztin permanent körperlich anwesend oder räumlich nahe sein muss, bzw. in jedem Fall jederzeit in der Lage sein muss, unmittelbar physisch einzugreifen

 

Wenn Personen im Rahmen von freien Gewerben Tätigkeiten an Tieren anbieten, so geht das Bundesministerium für Gesundheit davon aus, dass diese Personen Tierbesitzerinnen/Tierbesitzer, welche ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, bereits beim Verdacht einer Erkrankung der ihnen vorgestellten Tiere an Tierärztinnen/Tierärzte verweisen. In der Folge können diese Personen dann nach tierärztlicher Untersuchung und Therapieanordnung aber zur Mithilfe herangezogen werden.

 

Erlass BMG-74120/0005-II/B/10a/2014 vom 07.03.2014
Bundesministerium.pdf
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