Information für Tierärzte
Tierphysiotherapie - Einbeziehung von Hilfspersonen in die tierärztliche Behandlung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Erlass
Zahl: BMG-74120/0005-II/B/10a/2014 vom 07.03.2014 u. a. festgestellt, dass
Wenn Personen im Rahmen von freien Gewerben Tätigkeiten an Tieren anbieten, so geht das Bundesministerium für Gesundheit davon aus, dass diese Personen Tierbesitzerinnen/Tierbesitzer, welche ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, bereits beim Verdacht einer Erkrankung der ihnen vorgestellten Tiere an Tierärztinnen/Tierärzte verweisen. In der Folge können diese Personen dann nach tierärztlicher Untersuchung und Therapieanordnung aber zur Mithilfe herangezogen werden.